Elterngeld: Informationen & Tipps

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Vor gut 15 Jahren wurde in Deutschland das Elterngeld eingeführt und hat durch die finanzielle Unterstützung nach der Geburt das Leben für Familien unglaublich erleichtert. Mütter und Väter können sich so beruhigt(er) eine Auszeit vom Beruf nehmen und sich besser ihren Kindern widmen.

Zugleich stellt der Antrag dazu viele Eltern vor eine Herausforderung, denn es müssen nicht nur wichtige Entscheidungen getroffen werden (Wer geht wie lange in Elternzeit?) sondern auch diverse Unterlagen ausgefüllt und eingereicht werden. Aber keine Sorge: Wir haben für euch mit den Mitarbeiter:innen der Elterngeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam gesprochen und geben euch hier einen ersten Überblick über die wichtigsten Punkte zum Thema Elterngeld. (Stand: 04.05.2022)

Varianten des Elterngeldes

Es gibt verschiedene Formen von Elterngeld, die Leistung orientiert sich immer am individuellen Einkommen vor der Geburt des Kindes. Für die Entscheidung, welche Form die richtige für euch ist, müsst ihr euch abstimmen, wer von euch jeweils wie lange nicht arbeiten oder in Teilzeit arbeiten möchte.

Basiselterngeld:

Basiselterngeld erhaltet ihr in den ersten 14 Monaten nach der Geburt eines Kindes – mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Ein Elternteil allein kann nur bis zu 12 Monate Elterngeld beziehen, zu zweit stehen euch 14 Monate zur Verfügung, wenn einer von euch beiden sein Einkommen reduziert (denn der Staat belohnt es, wenn sich beide Eltern Zeit für das Kind nehmen). Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 32 Wochenstunden ist auch mit Elterngeld möglich, das Erwerbseinkommen wird jedoch auf das Elterngeld angerechnet (300 Euro erhaltet ihr jedoch in jedem Fall).

ElterngeldPlus:

Das ElterngeldPlus ist besonders für Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, euch wird jeden Monat aber nur die Hälfte davon ausgezahlt, dafür über den doppelten Zeitraum. So werdet ihr über längere Zeit finanziell unterstützt und könnt euch auch besser etwas in Teilzeit dazuverdienen (denn die Anrechnung der Zuverdienste ist optimaler als beim Basiselterngeld, im Internet findet ihr Beispielrechnungen dazu).

Partnerschaftsbonus:

Der Partnerschaftsbonus gibt zusätzlichen Anreiz, dass beide Eltern sowohl arbeiten gehen, als auch das Kind betreuen (dies ist z.B. sinnvoll, wenn einer am Vormittag arbeiten geht und einer am Nachmittag oder ihr euch als Selbstständige die Zeit flexibel einteilen könnt). Bedingung für den Bonus ist, dass beide Elternteile in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Dann erhaltet ihr pro Elternteil 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. In gleicher Weise werden auch Alleinerziehende gefördert.

Elterngeld berechnen:

Tipp: Im Familienportal des Bundes könnt ihr unverbindlich ausrechnen, wie viel Elterngeld ihr bekommt.

Tipps zum Elterngeld

Die Antragstellung ist erst möglich, wenn das Kind geboren ist! Im Online-Antrag solltet ihr aber schon vorher erste Sachen ausfüllen und auch eure Gehaltsbescheinigungen etc. schon bereithalten. Der Antrag sollte dann innerhalb von drei Monaten nach der Geburt eingehen, denn das Elterngeld wird rückwirkend höchstens für drei Monate gezahlt.

Die Anträge werden in der Regel zügig bearbeitet. Wichtig für eine zügige Bearbeitung ist die Qualität und Vollständigkeit eurer Unterlagen! Beide Elternteile müssen den Antrag auf Elterngeld unterschreiben – so erklärt ihr, dass ihr Kenntnis vom Antrag des anderen Elternteils habt.

Die “Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld” des Kindes ist das wichtigste Dokument für den Antrag des Elterngeldes (ihr erhaltet sie zusammen mit der normalen Geburtsurkunde und zwei weiteren Bescheinigungen für das Kindergeld und eure Krankenkasse beim Standesamt).

Der Geburtstag eures Kindes ist der Stichtag für alle Zuschüsse. Danach berechnet zunächst eure (gesetzliche) Krankenkasse den 8-wöchige Mutterschutz nach der Geburt und die entsprechenden Zahlungen. Auch eure Elternzeit solltet ihr nach Lebensmonaten vereinbaren, denn das Elterngeld wird für Lebensmonate gezahlt und nicht nach Kalendermonaten.

Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, d.h. die eigentlichen Zahlungen setzen dann erst nach dem Mutterschaftsgeldbezug ein. Die Auszahlungen des Elterngeldes erfolgen durch die Bundeskasse abhängig vom Geburtstag eures Kindes immer zum 1. oder zum 15. eines Monats (Kinder, die in der zweiten Monatshälfte geboren sind, erhalten das Geld zum 1.).

Auch für eure Elternzeit solltet ihr euch bei der Verabredung mit dem Arbeitgeber am Geburtstag des Kindes orientieren. Fangt ihr sonst z.B. an einem 1. wieder an zu arbeiten, habt aber bis zum 4. des Monats Anspruch auf Elterngeld, wird das anteilige Einkommen auf euer Elterngeld angerechnet, was zu Folge hat, dass dieses sich verringert.

Für den Antrag braucht ihr zwölf einzelne Lohnnachweise, Jahresbescheide genügen leider nicht. Denn Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Boni, Tantiemen o.Ä. zählen nicht in die Berechnung des Elterngeldes hinein. Erhaltet ihr vom Arbeitgeber nicht jeden Monat einen separaten Lohnnachweis, dann reicht die Nachweise ein, die ihr habt.

Selbstständige müssen für die Berechnung den Steuerbescheid aus dem Vorjahr der Kindsgeburt einreichen und bestätigen, dass sie nun nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten. Am Ende des Elterngeldbezugs muss nachgewiesen werden, welche Gewinne in den Elterngeld-Monaten erzielt wurden, diese werden dann auf das Elterngeld angerechnet (so dass es hier zu Rückzahlungen kommen kann).

Aufgrund von Corona wart ihr ungewollt in Kurzarbeit und habt deutlich weniger verdient als gewohnt? Diese Monate können auf Antrag ausgeklammert werden und fließen dann nicht mit in die Berechnung ein.

Grundsätzlich sind auch Änderungen bei der Form des Elterngeldes möglich (jedoch nicht rückwirkend für bereits ausgezahlte Beiträge). Wenn ihr also merkt, dass ihr doch länger zu Hause bleiben wollt oder früher wieder einsteigen, besprecht das zunächst mit eurem Arbeitgeber und geht dann mit dieser neuen Arbeitgeber-Verabredung zur Elterngeldstelle und wechselt z.B. vom Basiselterngeld zu ElterngeldPlus (oder umgekehrt).

Ein Geschwisterkind ist schon kurz darauf unterwegs? Auch hier sind die 12 Monate vor der Geburt relevant für die Berechnung des neuen Elterngeldes. Die Monate, in denen ihr Elterngeld für das erste Kind erhalten habt, werden dabei ausgeklammert (allerdings nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate) – sind danach noch keine 12 Monate vergangen, schaut man auch in die Zeit vor der ersten Elternzeit.

Und noch ein Tipp außerhalb vom Elterngeld:

Beachtet bei eurer Planung, dass ihr nicht zwingend nach Ende des Elterngeldbezugs einen Betreuungsplatz haben werdet. Die meisten Kitas nehmen Kinder zum September/Oktober auf (wenn durch die Einschulungen Plätze frei werden). Oder vielleicht möchtet ihr auch gern länger zu Hause bleiben? Diese Zeit mit weniger Familien-Einkommen / ohne Elterngeld müsst ihr für eure finanzielle Planung berücksichtigen.

Wir hoffen, euch mit unseren Tipps zum Elterngeld schon einen guten Punkt weitergeholfen zu haben! Am wichtigsten: Genießt euer Baby und eure Elternzeit!


Hier gibt es noch lokale Tipps für unsere Heimatstadt Potsdam:

Elterngeld beantragen in Potsdam

logo potsdamDokumente & Beratung:

Alle Informationen findet ihr auf der Webseite der Arbeitsgruppe Elterngeld – hier könnt ihr euch auch die Anträge herunterladen oder gleich digital ausfüllen.

In Papierform ausgefüllte Unterlagen sendet ihr per Post (oder Einwurf in den Briefkasten) an eine der folgenden Adressen:

Landeshauptstadt Potsdam
z.H. Elterngeldstelle
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Elterngeldstelle Potsdam (Briefkasten an der Einfahrt)
Am Palais Lichtenau 5/6
14469 Potsdam

Persönlicher Kontakt:

Die sechs Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe Elterngeld stehen euch gern zur Seite und beantworten eure Fragen! Corona-bedingt gibt es aktuell keine offenen Sprechzeiten und auch die telefonische Erreichbarkeit ist eingeschränkt. Denn wenn ihr sie einmal nicht erreicht,

  • Prüfen sie eure Anträge auf Vollständigkeit.
  • Schreiben sie euch an, welche Unterlagen noch fehlen.
  • Prüfen sie den formlos gestellten Änderungsantrag.
  • Berechnen die beantragte Elterngeldleistung oder
  • veranlassen die Auszahlung zum 1. oder 15. des Monats.

Schickt daher am besten eine E-Mail an bundeselterngeld@rathaus.potsdam.de, hier schauen alle Mitarbeiter:innen ins Postfach. Nennt in eurer Mail das (vermutliche) Geburtsdatum eures Kindes sowie eine Telefonnummer, unter der ihr gut zu erreichen seid.

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„Liebe Familien, wir gratulieren Ihnen zur Geburt Ihres Kindes und heißen es herzlich in Potsdam willkommen! Meine Mitarbeiter:innen und ich stehen Ihnen beratend und helfend zur Seite, ob zum Elterngeld, der Kindertagesbetreuung oder Jugendhilfe.“

Noosha Aubel, Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport der Landeshauptstadt Potsdam → zum Interview

Lust auf mehr?

Gemeinsam mit euch blicken wir hinter verschiedene Türen des Bereiches Bildung, Kultur, Jugend & Sport der Stadt Potsdam und zeigen euch, was die Mitarbeiter hier Tolles leisten. Bisher erschienen:

Sabine Reisenweber Jugendamt Potsdam„Familie ist etwas ganz Besonderes!“
… doch nicht immer läuft alles reibungslos. Wir haben mit Sabine Reisenweber, Leiterin des Potsdamer Jugendamts, gesprochen. Sie erzählt von ihrer Arbeit, den größten Konflikten in Familien und hat hier auch Tipps, wie es im Familienlieben gut klappt. → zum Interview

adoption potsdam dahle jugendamt teltow brandenburg havelland mittelmark„Es ist schön, wenn Kinder Wurzeln schlagen können“ … sagt Anke Dahle von der Potsdamer Adoptionsvermittlung. Seit mehr als 17 Jahren führt sie Kinder und Adoptionseltern zusammen und hat hier schon viele schöne Momente erlebt. Sie erzählt euch auch, wie ihr selbst adoptieren könnt! → zum Interview

slb potsdam kinderwelt maria münch bibliothek„Die Kinderwelt gehört zu den lebendigsten Bereichen in unserer Bibliothek“ sagt Maria Münch, Lektorin der Kinderwelt der Stadt- und Landesbibliothek Potsdam. Erfahrt, welches die aktuell beliebtesten Bücher sind und vieles mehr! → zum Interview

 

Fotos: Titelfoto: Jonathan Borba via pexels / alle weiteren Fotos: © POLA Magazin

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