Studieren mit Kind – alle wichtigen Informationen im Überblick

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Etwa zwei Drittel der Studierenden in Deutschland haben ein Kind oder mehrere Kinder. Ein Studium mit Kind(ern) zu meistern, stellt junge Familien jedoch vor unterschiedliche Herausforderungen. Wir haben die wichtigsten Informationen und Angebote themenspezifisch zusammengefasst.

Schwangerschaft und Mutterschutz

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für schwangere Studentinnen. Damit gelten dieselben Mutterschutzfristen wie für andere schwangere Frauen, sodass Studentinnen sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin sowie acht Wochen nach der Geburt einen Anspruch auf Mutterschutz haben. Während dieser Zeit sind sie von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen entbunden. Eine Besonderheit des Mutterschutzes für Studentinnen besteht darin, dass sie sich von der Schutzfrist nach der Entbindung befreien lassen können, wodurch bereits früher wieder die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ermöglicht wird, wenn dies gewünscht ist.

Damit die Mutterschutzfristen ermittelt werden können, ist die Anzeige der Schwangerschaft gegenüber der Hochschule eine notwendige Voraussetzung. Für die Anzeige einer Schwangerschaft ist in der Regel das Studienbüro die zuständige Anlaufstelle.

Elternzeit und Elterngeld für Studierende

Studierende haben, wie erwerbstätige Eltern ebenfalls, einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, wenn sie ihr Kind selbst betreuen. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Elterngeld, auch wenn das Studium noch nicht abgeschlossen ist. Grundsätzlich muss für den Bezugszeitraum des Elterngeldes das Studium nicht unterbrochen oder auf einen bestimmten Stundenumfang reduziert werden. Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmer:innen dürfen während der Elternzeit auch mehr als 30 Stunden pro Woche für das Studium aufgewendet werden.

Gleichzeitig sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ihr während der Elternzeit eure Beiträge zu Krankenversicherung selbst zahlen müsst, sofern ihr nicht familienversichert seid (z.B. bei verheirateten Paaren möglich). Mit der rechtzeitigen Beantragung eines Urlaubssemesters ist eine Befreiung von den Versicherungsbeiträgen für die Krankenkasse allerdings möglich. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass während eines Urlaubssemester in der Regel keine Veranstaltungen besucht oder Prüfungen abgelegt werden können.

Beratungsangebote für Studierende mit Kind

Meist gibt es in der Uni oder FH eine zentrale Anlaufstelle für Studierende mit Kind, die unterschiedlich benannt sein kann: Service für Familien, Familienbüro, FamTeam sind einige der häufigsten Bezeichnungen. Es lohnt sich, diese Beratungsangebote zu nutzen, da die Mitarbeitenden dieses Familienservices über alle hochschulspezifischen Angebote und Möglichkeiten Bescheid wissen und auch zu weiteren Anlaufstellen vermitteln können. Gleichzeitig können sie dabei unterstützen, sich mit anderen Familien der Universität oder Fachhochschule zu vernetzen.

Darüber hinaus gibt es weitere Beratungsangebote, die nicht familienspezifisch sind, aber dennoch bei verschiedenen Themen hilfreich sein können. Das Studentenwerk bietet beispielsweise Beratungen zur Studienfinanzierung an, die auch für Studierende mit Kind relevant sind.

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Studienfinanzierung

Die Studienfinanzierung ist vermutlich für alle Studierenden ein wichtiges Thema. Im Gegensatz zu ihren kinderlosen Kommiliton:innen haben Student:innen mit Kind haben oft nicht die Möglichkeit, mit Hilfe eines Nebenjobs Geld zu verdienen. Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. BAFöG, Wohngeld, Kinderzuschlag, Stipendien und Bildungskredite sind nur einige davon.

An allen Unis gibt es deutschlandweit, zumindest für einen Elternteil, eine Studienbeitragsbefreiung. Diese ist allerdings unterschiedlich geregelt: Während einige Hochschulen nur für zwei Semester befreien, entbinden andere für die gesamte Regelstudienzeit von den Studienbeiträgen.

Neben dauerhaften finanziellen Hilfen sind auch einmalige Zuschüsse möglich, wie zum Beispiel eine Zuwendung für die Erstausstattung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind. Die Antragstellung erfolgt über eine regionale Schwangerschaftsberatungsstelle.

Welche Möglichkeiten individuell in Frage kommen, darüber kann eine entsprechende Beratung zur Studienfinanzierung informieren, die meist vom Studentenwerk sowie den zentralen Beratungsangeboten für Familien angeboten wird. → mehr zum Thema Studienfinanzierung

Nachteilsausgleich beim Studium mit Kind

Eine große Entlastung stellt der Nachteilsausgleich dar. Dieser unterstützt Schwangere und junge Eltern darin, ihr Studium mit ihren familiären Aufgaben zu vereinbaren. Dabei sind unterschiedliche individuelle Lösungen möglich, die jeweils von der persönlichen Situation abhängig sind. Das kann beispielsweise eine längere Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten oder anderen schriftlichen Prüfungsleistungen, ein alternativer Prüfungstermin oder ggf. eine Umwandlung von Prüfungsformen, sofern dies mit der Prüfungsordnung vereinbar ist, sein. Weitere Möglichkeiten sind bei Präsenzveranstaltungen öfter als üblich fehlen zu können und der Rücktritt von Prüfungen bei Krankheit des Kindes. Um einen Nachteilsausgleich zu erhalten, müssen die Studierenden einen Antrag stellen und diesen beim Prüfungsausschuss einreichen. Vorab bietet es sich an, ein Gespräch mit der jeweiligen Lehrperson zu suchen, um individuelle Möglichkeiten abzustimmen.

Kinderbetreuung für Studierende

Um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Studierenden mit Kind gerecht zu werden, gibt es häufig verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Um eine campusnahe, regelmäßige Betreuung zu gewährleisten, gibt es in der Regel entweder eine hochschuleigene Kita, in die nur Kinder von Studierenden oder anderen Hochschulangehörigen gehen, oder es besteht ein festes Kontingent an Plätzen, das für die Studierenden mit Kind von der Hochschule reserviert wird, in einer Kita in der Nähe des Campus.

Eine weitere Option ist die flexible Kinderbetreuung oder Kurzzeitbetreuung, die unterschiedlich organisiert sein kann. An einigen Hochschulen findet sie in denselben Räumlichkeiten wie die regelmäßige Kinderbetreuung statt, an anderen besteht hierfür das Angebot einer separaten Eltern-Kind-Gruppe. Des Weiteren ist oft auch während bestimmter Veranstaltungen, wie zum Beispiel Blockseminaren oder Tagungen, eine Kinderbetreuung möglich – auch am Wochenende. Über die jeweiligen Möglichkeiten und Regelungen informieren die Anlaufstellen für Familien.

Familienorte auf dem Campus

Die Hochschulen bieten in der Regel mehrere Familienorte, die über den gesamten Campus verteilt sind, an. Dazu zählen Wickel- und Stillmöglichkeiten, Spielecken in der Mensa und Cafeteria sowie Eltern-Kind-Räume, die neben Spielsachen meist auch mit einem Hochstuhl, einem Kinderbett, einem Sofa sowie einem Arbeitsplatz für die Eltern ausgestattet sind. Hier können sich auch andere Familienangehörige mit dem Kind aufhalten, während die Eltern eine Präsenzveranstaltung besuchen. Viele Universitäten und Fachhochschulen verfügen zudem über einen campuseigenen Spielplatz.

Urlaubssemester nach der Geburt

Ein Urlaubssemester einzulegen, ist für viele Student:innen eine gute Möglichkeit, das Studium nach der Geburt auszusetzen. Je nach Universität bzw. Fachhochschule, gelten unterschiedliche Vorgaben. In der Regel sind zwei Urlaubssemester pro Studium möglich, die unter Angabe von nachweislichen Gründen beantragt werden müssen. Schwangerschaft bzw. Kinderbetreuung werden hierbei jedoch fast immer problemlos als geeignete Gründe anerkannt.
Ein Urlaubssemester bietet den Vorteil, das Studium trotz Unterbrechung Regelstudienzeit abzuschließen, weil Beurlaubung nicht auf diese angerechnet wird. Wer sich also dafür entscheidet, hat zwar zwei Hochschulsemester mehr, aber die gleiche Anzahl an Fachsemestern, die laut Regelstudienzeit dafür vorgesehen sind.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Studentenstatus während einer Beurlaubung erlischt, was unterschiedliche Folgen nach sich zieht. Zum einen bedeutet eine Beurlaubung, dass während der Elternzeit keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Zum anderen besteht während dieser Zeit kein Anspruch auf den Bezug von BAFöG. Inwiefern die Beantragung eines Urlaubssemesters sinnvoll bzw. hinderlich ist, sollte daher vorab genau überprüft werden.

Teilzeitstudium

Ein Teilzeitstudium kann eine gute Option für Studierende sein, ihrem Familienalltag und ihrem Studium gleichermaßen gerecht zu werden. Es handelt sich dabei um ein verlangsamtes Studium, bei dem sich die Regelstudienzeit streckt. Pro Semester werden während eine Teilzeitstudiums nur die Hälfte der Lehrveranstaltungen besucht wird, die laut Studienordnung vorgesehen sind.

Voraussetzungen für ein Teilzeitstudium ist, dass das betreuende Kind im Haushalt lebt. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Studiengänge auf ein Teilzeitstudium ausgelegt sind. Da Bildungspolitik zudem in das Aufgabengebiet der einzelnen Bundesländer fällt, gibt es keine bundesweite Regelung für ein Teilzeitstudium, sodass eine individuelle Klärung der Möglichkeiten notwendig ist.

Auslandsstudium mit Kind

Auch Studierende mit Kind haben die Möglichkeit, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu absolvieren. Im Rahmen des Erasmus+-Programms erhalten Studierende eine Sonderförderung in Höhe von 200 Euro monatlich. Diese Pauschale wird allerdings unabhängig von der Anzahl der Kinder gewährt. Als weitere finanzielle Unterstützung kann AuslandsBAFöG beantragt werden. Grundsätzlich bedarf die Planung eines Auslandsstudiums mit Kind eine größere Vorbereitung, da neben einer entsprechenden Unterkunft eine Kinderbetreuung organisiert werden muss. Dennoch zeigen viele Erfahrungsberichte, dass ein Auslandsstudium mit Kind eine lohnende Erfahrung ist.

Alleinerziehende Studierende

Alleinerziehende Studierende stehen vor der Herausforderung, die Kindererziehung und ihren Studienalltag allein zu managen. Um sie darin zu unterstützen, gibt es insbesondere finanzielle Angebote. Neben den unter dem Punkt Studienfinanzierung aufgelisteten Finanzierungsmöglichkeiten besteht unter anderem die Möglichkeit der Beantragung des Kinderzuschlags.

Beim Elterngeld gelten für Alleinerziehende grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei anderen Eltern, allerdings können sie zusätzlich allein die zwei Partnermonate nutzen und somit insgesamt 14 Monate volles Elterngeld beziehen. Des Weiteren besteht zumindest für das Kind ein Unterhaltsanspruch. Erfolgt die Zahlung des getrenntlebenden Elternteils nicht, so kann ein staatlicher Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Alleinerziehende Studentinnen haben zudem die Möglichkeit, ein Studiendarlehen bei der Jutta und Paul Kirchhof-Stiftung (für alle studierenden Mütter) oder der Hoffmann-Stiftung zu beantragen (alleinerziehende, christliche Studentinnen). Der Einsendeschluss für Bewerbungen ist jeweils der 30.06. sowie der 31.12. jedes Jahres (mehr erfahren).Weitere Tipps für Alleinerziehende findet ihr hier.

Weitere zahlreiche Informationen und Tipps findet ihr unter studentenkind.de.

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