Wie geht es ab Klasse 7 weiter? Tipps zur Auswahl der weiterführenden Schule in Potsdam

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Euer Kind ist in diesem Jahr in der 5. oder 6. Klasse und ihr müsst euch bald Gedanken machen, wie es nach der Grundschule weitergehen soll? Zusammen mit dem Kreiselternrat Potsdam haben wir ein paar Tipps für die Ü7 (Übergang in die 7. Klasse) für euch!

Hinweis: Diesen Beitrag findet ihr auch im aktuellen POLA Magazin, das am 25.9. erscheint. Da das Thema gerade sehr aktuell ist, haben wir es auch hier schon für euch veröffentlicht. 

Weiterführende Schulen in Potsdam

Während die Wahl der Grundschule für die meisten von uns nicht schwer fällt und man einfach die zuständige Grundschule in der Nähe nimmt, wird es ab Klasse 7 komplizierter. Acht öffentliche Gymnasien, sieben Gesamtschulen und drei Oberschulen stehen zur Auswahl, dazu kommen sieben weitere Schulen in freier Trägerschaft (kostenpflichtige Privatschulen) – eine Liste findet ihr unten in diesem Beitrag.

Während ihr bei einigen Schulen easy einen Platz bekommt, sind andere übernachgefragt und können nicht alle Bewerbenden annehmen, auch wenn in den letzten Jahren immer wieder neue Klassenzüge oder ganze Schulen eröffnet wurden, zuletzt das Gymnasium im Brunnenviertel (→ Ergebnisse Schuljahr 2024). Nicht immer machen die Schulen dabei ihre Auswahlprozesse transparent, auch wenn sich das dank Initiativen wie dem Kreiselternrat schon deutlich verbessert hat. So müsst ihr euch ab der Bewerbung nach den Winterferien fast ein halbes Jahr gedulden, bis eure Kids im Juli endlich erfahren, an welcher Schule es für sie weitergeht.

Der Ü7-Bewerbungsprozess im Detail:

  • Anfang des 6. Schuljahres: allgemeiner Elterninformationsabend an eurer Grundschule
  • Ende des Jahres: individuelles Elterngespräch zum Entwurf des Grundschulgutachtens
  • November bis Januar: Auswahl Bildungsgang und Wunschschulen durch die Familien (siehe Tipps)
  • Februar: Ausgabe Halbjahreszeugnisse und Grundschulgutachten
  • Nach den Winterferien: Meldung Erst- und Zweitwunsch per Anmeldeformular an die Grundschule (Ausnahme: private Schulen, hier Abgabe direkt bei der Wunschschule), Start des Auswahlprozesses an den Schulen (siehe Auswahlkriterien)
  • Ende April/Anfang Mai: Kontaktaufnahme durch das Schulamt, falls Erst- oder Zweitwunsch NICHT erfüllt werden können (Angebotsliste mit freien Plätzen, wird keine Auswahl getroffen, wird das Kind einer Schule zugewiesen)
  • Anfang Juni: Versand Aufnahmebescheide durch die Schulen an die Kinder (noch etwa 4 Wochen ist Widerspruch möglich)

Auswahlkriterien der Schulen bei Übernachfrage:

Erläuterung der möglichen Bildungsabschlüsse:

  • EBR: Erweiterte Berufsbildungsreife/erweiterter Hauptschulabschluss
  • FOR: Fachoberschulreife/Realschulabschlus
  • AHR: Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Die weiterführenden Schulen bekommen von den Grundschulen die Unterlagen aller Bewerbenden zugeschickt (zunächst Erstwunsch). Danach erfolgt die Auswahl der Schüler:innen wie folgt:

Bei gewählten Bildungswunsch EBR/FOR vergeben die Schulen die Schulplätze rein nach der Entfernung (Wohnadresse – Schule).

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Bei gewählten Bildungswunsch AHR vergeben die Schulen in einem schulspezifischen Auswahlprozess Punkte anhand verschiedener Kriterien und wählen nach dieser Rangfolge die Schüler:innen aus. Bei den meisten Schulen sind diese Kriterien auf der Webseite zu finden, bei mangelnder Transparenz fragt bei Elternabenden gezielt nach (rechnet aber nicht mit einer klaren Antwort). Eine Rolle spielen diese Faktoren:

  • Noten aus dem Halbjahreszeugnis 6. Klasse, besonders in den drei Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Englisch
  • Grundschulgutachten mit Bildungsgangempfehlung abhängig von den Kompetenzen eures Kindes (Ankreuzformular zu verschiedenen Gebieten erstellt von allen Lehrkräften des Kindes, beschlossen bei der Klassenkonferenz). Die Kompetenzen sind sehr wichtig, fast gar keine Rolle spielt der beschreibende Freitext.
  • Gespräch (nur am Humboldt-Gymnasium, Tests wurden überall abgeschafft)
  • Weiteres: Bei genau gleicher Punktzahl bei AHR* bzw genau gleicher Entfernung bei FOR/EBR* können auch Faktoren wie Fremdsprache, Umzug, Geschwister, Verhältnis Mädchen/Jungen eine Rolle spielen. Schulplätze aufgrund von Härtefällen nach §53 Brandenburgisches Schulgesetz werden vorab im 4. Quartal jedes Jahres angemeldet und entschieden (Behinderung, familiäre und soziale Situation oder andere besondere Gründe).

Tipps & wichtige Hinweise für euren Auswahl- und Bewerbungsprozess:

Fangt schon in Klasse 5 an, euch umzuschauen! Trefft eine Vorauswahl (mögliche Kriterien z.B.: Entfernung, Fremdsprachen, fachliche Schwerpunkte, konzeptionelle Ausrichtung, Erfahrungen anderer etc.) und nutzt die Tage der offenen Tür. Hilfreich können auch die Webseiten der Schulen und die vom MBJS bereitgestellte Seite mit den Schulporträts sein.

Schnuppert rein! Geht in Klasse 6 zu den Elterninformationsabenden und meldet eure Kids bei den Schulen der engeren Auswahl zum Schnupperunterricht an, falls angeboten.

Schaut auf die Kompetenzen. Diese “Kreuzchen” im Grundschulgutachten haben ein großes Gewicht bei der Bewertung. Besprecht beim Vorgespräch in der Schule ggf., wo es für euer Kind noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Wählt realistisch. Nutzt die Statistiken aus dem Vorjahr, evtl. Kapazitätsänderungen, bekannte Grenzwerte etc., um eure Auswahl zu treffen.

Erstwunsch und Zweitwunsch zählen gleichwertig! Zunächst schaut die Erstwunschschule, ob sie dem Kind einen Platz anbieten kann. Ist dies nicht der Fall, kommt es in die Auswahl der Zweitschule (gleichwertig mit allen Bewerbenden, die diese Schule als Erstwunsch haben).

Wählt zweimal die gleiche Schulform. Sind Erst- und Zweitwunsch ein Gymnasium, so wird euch mit höherer Wahrscheinlichkeit bei Nichterfüllung auch ein Gymnasium zugewiesen. Wenn ein Gymnasium und eine Gesamtschule gewählt werden, kann im Falle einer Ablehnung eine Zuweisung an jede weiterführende Schule mit freien Kapazitäten erfolgen, auch zu Oberschulen.

Wägt ab. Bei den Gesamtschulen ist mitunter eine EBR/FOR-Empfehlung (Ranking nach Entfernung) vielversprechender als AHR (Ranking Grundschulgutachten). Das Abitur ist trotzdem möglich (die finale Entscheidung wird erst in Klasse 10 getroffen).

Lasst das Kind entscheiden. Vergesst nicht, dass es hier um euer Kind geht, das sich an der neuen Schule wohlfühlen soll und die letztliche Auswahl treffen sollte. Helft ihm dabei, alles anzuschauen und persönliche Kriterien aufzustellen (ggf. mit dem Hinweis, es nicht von Freundschaften abhängig zu machen, die sich auch schnell ändern können).

Keine Panik! Der Erstwunsch oder auch der Zweitwunsch haben nicht geklappt? Durchatmen! In Potsdam gibt es (zum Glück) keine wirklich „schlimmen“ Schulen, euer Kind kann auch mit weiteren Anfahrtswegen glücklich werden, Freunde finden und seinen eigenen Weg gehen. Außerdem werden auch immer wieder durch Umzug oder Schulwechsel Plätze frei und ihr könnt euch neu bewerben. Alles wird gut!

Wir danken Walter Schmitt-Knauer und dem Kreiselternrat Potsdam für ihr Engagement und bei der Mitarbeit an diesem Beitrag.

Übersicht der weiterführenden Schulen in Potsdam:

Gymnasien in Potsdam (AHR 12 Jahre):

Gesamtschulen in Potsdam (EBR, FOR, AHR 13 Jahre):

Oberschulen in Potsdam (EBR, FOR):

Potsdamer Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen):

Foto: George Dolgikh

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