Elterngeld, Vaterschaft, Sorgerecht, Unterhalt: Anlaufstellen in Potsdam

Wenn ihr ein Baby erwartet, kommen einige Formalitäten auf euch zu – wir stellen euch hier die wichtigsten Anlaufstellen in Potsdam vor, die alle zum Bereich “Hoheitliche Jugendhilfe” unter Leitung von Ramona Folgner gehören. Am besten ruft ihr zunächst an oder schreibt eine Mail und vereinbart dann einen Termin für die persönliche Beratung, Beurkundung oder weitere Anliegen. Weitere Informationen zu den einzelnen Themen findet ihr weiter unten!

  • Besucheradresse: Am Palais Lichtenau 3-5, 14469 Potsdam
  • Postadresse: Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport / Bereich Hoheitliche Jugendhilfe
    Fr.-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam
  • Zentrale Faxnummer: 0331-289 84 22 70 / die Telefonnummern findet ihr unten
  • Öffnungszeiten: Di 9-12, 13-18 Uhr / Do 9-12, 13-16 Uhr

Arbeitsgruppe Elterngeld in Potsdam

Vor 15 Jahren wurde in Deutschland das Elterngeld eingeführt und erleichtert seitdem Müttern und Vätern die berufliche Auszeit, um sich um das Baby zu kümmern. Bis das ersehnte Geld auf eurem Konto landet, muss jedoch zunächst der Antrag bewältigt werden. Diesen könnt ihr direkt nach der Geburt des Kindes stellen – da ihr dann jedoch Kopf und Hände voll mit anderen Dingen haben werdet, empfiehlt es sich unbedingt, sich vorher in das Thema reinzuarbeiten und die Unterlagen weitmöglichst vorzubereiten.

Auf der Seite der Elterngeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam findet ihr den digitalen Antrag sowie Tipps und einen Erklärfilm zu den wichtigsten Fragen. Eine erste Übersicht und wichtige Tipps haben wir zusammen mit der Potsdamer Elterngeldstelle hier zusammengestellt.

  • Leitung: Herr Bauske
  • Telefon: 0331-289 22 45
  • Telefonische Sprechzeit: Mo + Mi von 9 – 10 Uhr
  • Kontakt: bundeselterngeld@rathaus.potsdam.de
    Nennt in eurer Mail das (vermutliche) Geburtsdatum eures Kindes sowie eine Telefonnummer, unter der ihr gut zu erreichen seid.

Arbeitsgruppe Amtsvormundschaften & Unterhalt

Vaterschaft

Ihr seid bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet? Dann ist der biologische Vater nicht automatisch auch der rechtliche Vater. Dies könnt ihr mit einer gemeinsamen Vaterschaftsanerkennung ändern. Alternativ ist die Vaterschaftsanerkennung über einen Notar (ebenfalls gebührenpflichtig) oder beim Amtsgericht (gebührenfrei) möglich. In jedem Fall müssen Vater und Mutter persönlich anwesend sein. Sind die Eltern der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, wird ein Dolmetscher für die Beurkundung benötigt. Dieser muss sich ebenfalls ausweisen können und darf nicht mit den Eltern verwandt oder verschwägert sein.

Sorgerecht

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, erhält automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Wenn ihr die elterliche Sorge gemeinsam ausüben wollt, ist eine Sorgerechtserklärung notwendig. Die Erklärungen können vor oder nach der Geburt abgegeben und müssen öffentlich beurkundet werden. Auch das könnt ihr beim Jugendamt erledigen (gebührenpflichtig, aktuell 30 € je Urkunde). Wenn du als Mutter für das Kind allein sorgst und darüber einen Nachweis benötigst, erhältst du hier auch die Bescheinigung.

Tipp: Beide Erklärungen könnt ihr schon VOR der Geburt erledigen!

Unterhalt

Die Mitarbeitenden helfen euch außerdem bei allen Fragen rund um das Thema Unterhalt, z.B. zur Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

  • Leitung: Frau Rose
  • Telefon: 0331-289 23 52
  • Kontakt: Beurkundung@Rathaus.Potsdam.de
  • mehr erfahren

Arbeitsgruppe Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere finanzielle Hilfe für alleinerziehende Elternteile, die keinen Unterhalt oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten und ledig, geschieden oder getrenntlebend sind. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Anspruch. Auf der Webseite der Stadt findet ihr unter „Downloads“ den Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen und weitere Informationen.

  • Leitung: Frau Küfner
  • Telefon: 0331-289 22 82
  • Kontakt: Unterhaltsvorschuss@Rathaus.Potsdam.de
Verwendete Stichworte
,
Kommentiere diesen Beitrag:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert